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Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

(Generalistische Pflegeausbildung)

Die Aufgabe von Pflegefachpersonen ist es, Menschen aller Altersstufen selbstständig und umfassend zu pflegen, zu betreuen und zu begleiten. Als Pflegefachperson eröffnen sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten: von der Akutpflege (z. B. Kranken-/Kinderkrankenhaus) über den ambulanten Bereich (z. B. ambulanter Pflegedienst) bis hin zum dauerhaft stationären Bereich (z. B. Pflegeeinrichtung).

Berufsabschluss

Sie erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ – gegebenenfalls mit Zusatz Ihres Vertiefungsgebietes. Der Berufsabschluss ist EU-weit anerkannt.
Nach der Ausbildung haben Sie zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Management oder Pädagogik, der fachlichen Spezifikation bis hin zum Studium.

Dauer und Kosten 

Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 2.100 Unterrichtsstunden und 2.500 Stunden Berufspraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich

Duales Studium Therapie- und Pflegewissenschaften

HFH logo standardDie Berufsfachschulen für Pflege der GGSD in Coburg, Ingolstadt, Miesbach, München und Nürnberg kooperieren mit der HFH - Hamburger Fern-Hochschule im dualen Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften. Das achtsemestrige, interdisziplinäre Teilzeitstudium mit der Fachrichtung Therapie- und Pflegewissenschaften läuft im ersten Abschnitt parallel zur Berufsausbildung und begleitet anschließend die Berufstätigkeit. Unsere angehenden Gesundheitsfachkräfte qualifizieren sich damit gleich doppelt für die Zukunft – mit dem Berufsexamen und dem akademischen Bachelor of Science (B.Sc.).
Der praxisorientierte Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften baut in berufsbezogenen Modulen auf die Ausbildung zum*r Pflegefachfrau/-mann auf, Inhalte der schulischen Ausbildung werden in das Studienangebot eingebunden. Im Studium an der HFH werden Fach- und Methodenwissen in der jeweiligen Fachrichtung vertieft und erweitert, Wissenschaft und Praxis miteinander vernetzt. Ziel des Studiengangs ist es, „reflektierende Praktikerinnen und Praktiker“ auszubilden.

Weitere Informationen zum dualen Studium

Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Zugangsvorraussetzungen

    • Gesundheitliche und persönliche Eignung
    • Mittlerer Schulabschluss
    • Gesundheitliche und persönliche Eignung
    • Hauptschulabschluss und Abschluss als
      staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (m/w/d)
    • Gesundheitliche und persönliche Eignung
    • Hauptschulabschluss und abgeschlossene
      mind. 2-jährige Berufsausbildung

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de