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Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Kinderpfleger/in

Externenprüfung gemäß §§ 71 – 74 der Berufsfachschulordnung – BFSO

Pädagogisches Personal im Bereich der Kinderbetreuung wird derzeit überall händeringend gesucht. Der Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin bietet deshalb gute Jobchancen - insbesondere auch für Quereinsteiger*innen. Durch qualifizierten theoretischen Unterricht und ausreichende praktische Erfahrungen werden Sie auf die Prüfungen an der Berufsfachschule für Kinderpflege vorbereitet. Mit dem Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in können Sie in vielen verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern eine Tätigkeit aufnehmen - der Schwerpunkt liegt im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Säuglings- bis zum Grundschulalter.
Kinderpfleger*innen unter
stützen in der Regel pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Sie arbeiten als Partner*in im Team, mit Eltern und begleiten die Bildung und Erziehung von Kindern sowie Jugendlichen. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl das pädagogische Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen als auch hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: ca. 12 - 16 Monate, davon 700 Stunden Unterricht und 900 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Kosten: 5.474 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Schwerpunkte
  • Bildungs- und Erziehungsprozesse anregen und begleiten
  • Kommunikation professionell gestalten
  • Mit Kindern forschen und erleben
  • Grundbedürfnisse der Kinder erkennen und ihnen gerecht werden
Voraussetzungen
  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
  • Ausreichende gesundheitliche Eignung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Für Teilnehmende, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, gilt: Im Abschlusszeugnis mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Deutsch oder Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B2.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Die Kurszeiten sind familienfreundlich gestaltet und nehmen Rücksicht auf die Schulferien
  • Sie profitieren von der Expertise der GGSD: Wir sind bayernweit vernetzt und seit Jahrzehnten auf soziale, pflegerische und pädagogische Berufe spezialisiert
  • Wir wissen, worauf es ankommt: Die GGSD betreibt Kinderpflegeschulen in Ingolstadt und Vierzehnheiligen
  • Wir unterstützen und beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Praktikumsplatzes
  • Wir begleiten Sie auch beim Praktikum: Fachlehrer*innen besuchen Sie in Ihrer Einrichtung und geben Ihnen Feedback
  • Durch gezielte Prüfungsvorbereitung ermöglichen wir hohe Erfolgsaussichten
  • Wir helfen Ihnen bei der aufwändigen Prüfungsanmeldung
  • Sie erhalten Sprachförderung und Formulierungshilfen
  • Ihre Kursleiterin ist als feste Ansprechpartnerin immer vor Ort
  • Erwachsenengerechtes Lernen, individuelle Beratung und Lernbegleitung
  • Der Unterricht findet teilweise online statt

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de