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Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (neues Konzept)

(Block C, Modul 5)

Neues Angebot! Förderfähig durch die Agentur für Arbeit (AZAV-zertifiziert).

Die Weiterbildung zur Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block C, Modul 5) ist Teil des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtung in Bayern. Dieses wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbezug des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ins Leben gerufen und bietet ergänzend zur klassischen Erzieher- und Kinderpflegeausbildung für interessierte Quereinsteiger*innen oder Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger*innen neue berufliche Perspektiven.
Als pädagogische Fachkraft verantworten Sie die pädagogische Arbeit in der Kita und gestalten diese aktiv mit. Während der Weiterbildung erwerben Sie fundiertes Wissen, vertiefte praktische Kompetenzen und eine klare Professionalität, damit Sie gut für diese verantwortliche Rolle vorbereitet sind. Mit der erworbenen Qualifikation können Sie sich zudem auch zur (stellvertretenden) Einrichtungsleitung weiterentwickeln.

Entwickelt und zertifiziert durch:
StMAS WBM 2018 2zre rgb

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 380 Stunden (Block C, Modul 5, Gesamtkonzept)
Kosten:
3.222
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich.

Kompetenzerwerb
  • Pädagogische Professionalität als Fachkraft erwerben
  • Differenziertes Verständnis von Bildung, Lernen und der pädagogischen Schlüsselprozesse
  • Reflexion der neuen Rolle als Fachkraft und evtl. Gruppenleitung mit Hinblick auf Leitungskompetenzen
  • Vertiefende Inhalte zu Bildung und Lernen auf Grundlage des BayBEP sowie zu den Themen Bildungsbereiche, Inklusion und Partizipatio
  • Wissenschaftliche Fundierung (Entwicklungspsychologie, Pädagogik)
  • Vertiefung und praktische Anwendung der rechtlichen Grundlagen und Grundlagen für die Leitung von Gruppen und
    Organisation von Einrichtungen
  • Umsetzung der pädagogischen Schlüsselprozesse in Eigenverantwortung
  • Bildungsprozesse und Interaktion nach innen (Kinder, Team) und außen (Eltern, Träger, Schule, Gemeinde, Fachdienste), Konzeptionelle Mit-Verantwortung für die Einrichtung
  • Stärkung der Organisations-, Steuerungs- und Leitungskompetenz (Gruppenleitung, Anleitung)
Voraussetzungen
  • abgeschlossene zweijährige einschlägige Berufsausbildung (Kinderpflege) oder erfolgreicher Abschluss Modul 4 oder einschlägiges Studium im In- und Ausland
  • vollendetes 25. Lebensjahr zu Beginn der Weiterbildung
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau mit mindestens 50 % Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mind. 50 % als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung
  • Bei anderer Erstsprache als Deutsch: Sprachnachweis auf B2 Niveau
  • Hauptschul- bzw. Mittelschulabschluss

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de