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Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (Onlinekurs)

Pflegebedürftige Menschen haben ein Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Pflegeversicherung – im häuslichen Umfeld, in der Tagespflege und in stationären Einrichtungen. Sie sollen bei ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützt, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten gefördert und ihre Lebensqualität dadurch erhöht werden. Da die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren weiter ansteigt, kann von einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich Pflege und Betreuung ausgegangen werden.
Wir bieten die entsprechende Qualifikation zur „Betreuungskraft nach § 53b SGB XI“ und qualifizieren praxisnah Personen, denen die fachgerechte, persönliche Betreuung alter und kranker Menschen mit ihren individuellen Anliegen am Herzen liegt. Wir vermitteln das Know-how, um pflegebedürftige und demenzkranke Menschen in ihrer Lebenswelt zu verstehen, ihnen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stehen und den Alltag mit ihnen anregend zu gestalten – sowohl in der Einzel- als auch in der Gruppenbetreuung. Sie werden auf Ihre künftige Tätigkeit sowohl theoretisch qualifiziert als auch praxisnah in den entsprechenden Einrichtungen vorbereitet.

Vorteile des Online-Unterrichts:

  • Online-Unterrichtstage werden im virtuellen Klassenzimmer gehalten, eine/n Dozent/in ist auch in Selbstlernphasen immer Ansprechperson
  • kein Fahrweg

Was wir bieten:

  • überschaubare Seminargruppen (bis 20 Teilnehmer)
  • geschultes und empathisches Dozententeam
  • feste Ansprechpartner*innen / Kursleitung
  • langjährige fachliche Erfahrung
  • Bezug zur praktischen Tätigkeit im individuellen Arbeitssetting
  • Probetermine zum Kennenlernen unseres virtuellen Klassenzimmer
Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 165 UE Theorie und 100 Stunden Praktikum
Kosten: 1.290 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Ziele der Fortbildung

Die Fortbildung befähigt die Betreuungskräfte,

  • die Betreuung alter Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und alter Menschen mit Demenz in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekräften zu verbessern,
  • die pflegebedürftigen Menschen individuell bei ihren Anliegen zu unterstützen und ihnen als Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen,
  • bei der Gestaltung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten im Rahmen von Einzel- und Gruppenbetreuung,
  • eigene Fähigkeiten, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Themenbereiche

Basiskurs

  • Wertschätzende Begleitung, Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen
  • Tages- und Milieugestaltung
  • Förderung von Mobilität, Selbstbestimmung und Sicherheit von pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen
  • Wahrnehmen, Handeln und Bewältigen
  • Erste-Hilfe Kurs und Krisenintervention bei psychiatrischen Erkrankungen – mit Fallarbeit

Aufbaukurs

  • Zugangsmöglichkeiten zu pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Demenz
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Rechtliche und ethische Fragen in der Pflege und Betreuung
  • Angehörige begleiten
Zielgruppe
  • Personen mit Erfahrungen in der Betreuung und Pflege in der eigenen Familie, in Behinderteneinrichtungen, in der Familien- und Altenhilfe, Dorfhelfer*innen, Familienpfleger*innen, Hauswirtschafter*innen
  • Pflegehilfskräfte und Ehrenamtliche in der Alten- und Behindertenhilfe  

Zugangsvoraussetzungen:

  • Teilnahme an einem Erkundungspraktikum in einer vollstationären oder teilstationären Einrichtung im Umfang von 40 Stunden. (Nachweis durch die Einsatzstelle ist erforderlich)
  • Teilnahme an einem Beratungsgespräch
Voraussetzungen für die Online-Teilnahme
  • stabiles Internet
  • Laptop oder PC mit Mikrophon & Lautsprecher, Kamera
  • Bereitschaft sich im virtuellen Raum in eine Gruppe einzubringenn

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: