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Ausbildung Erzieher/in

Quereinstieg mit fachfremder Ausbildung + 200 Std. Praktikum oder mit abgeschlossener einschlägiger Ausbildung möglich! Förderfähig durch die Agentur für Arbeit (AZAV zertifiziert).

Berufsbild

Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist vielseitig, anspruchsvoll und vielversprechend. Sie vermittelt den Studierenden umfangreiche Kompetenzen, damit sie Kinder und Jugendliche aller Altersstufen optimal begleiten und fördern. Freude an und Engagement für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Grundlagen für ein zufriedenes langes Berufsleben. Praktika in Einrichtungen geben Gelegenheit, das theoretische Wissen in der Praxis anzuwenden.
Qualifizierte Lehrkräfte unterstützen die Studierenden auf ihrem Weg zur staatlichen Abschlussprüfung. Erzieher/innen arbeiten nach ihrer Ausbildung in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderheimen, Kinderhorten, Jugendzentren, betreuten Wohneinrichtungen oder Beratungsstellen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 48 Monate (je nach Voraussetzung kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden)
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandorts.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Die Ausbildung zum/r Erzieher/in ist folgende Bereiche gegliedert:

grafik erzieher

  • Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
    Das erste Jahr wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung in enger Verknüpfung mit dem Unterricht an der Fachakademie absolviert. Die Praxisstelle wird eigenständig gewählt und eine Praktikumsvergütung gewährt.
  • Fachakademie (FakS)
    In zwei Jahren Vollzeitunterricht werden die theoretischen Grundlagen vermittelt mit engem Praxisbezug durch den hohen Anteil an fach praktischen Fächern. Das Wissen wird durch Begleitpraktika vertieft.
  • Berufspraktikum (BP)
    Im vierten und letzten Jahr der Ausbildung sammeln die angehenden Erzieher/innen wichtige praktische Erfahrungen, begleitet durch die Anleiter/innen in der selbst gewählten Einrichtung und im kollegialen Austausch an den Seminartagen in der Fachakademie. Die Berufspraktikant/innen erhalten einen vergüteten Vertrag mit der sozial pädagogischen Einrichtung.
Arbeitsfelder
  • Kinderkrippen, -gärten, -horte
  • Schulvorbereitende Einrichtungen
  • Ganztagesschulen
  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Heime für Kinder, Minderjährige und junge Volljährige (z.B. Jugendwohnheime)
  • Heime bei Förderschulen
  • Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie erwerben den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“/
„Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“

Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife erreicht werden. Durch die Zuordnung in Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRG) erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.

Zugangsvorraussetzungen

  1. Einstieg in das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
    • Hinreichende Deutschkenntnisse
  2. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife
    • 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  3. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 2-jährige Berufsausbildung 
  4. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • 2-jährige Berufsausbildung und 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  5. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogsiches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozial­pädagogisches Einführungsjahr
  6. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 4-jährige berufliche Tätigkeit

Fördermöglichkeiten

Meisterbonus

In Bayern erhält jede/r erfolgreiche Absolvent*in der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde. 

Mehr Infos und Voraussetzungen

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 24 Monaten erhalten.

Mehr Informationen unter:

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: