
Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Kinderpfleger/in (Präsenz-Kurs)
Externenprüfung gemäß §§ 71 – 74 der Berufsfachschulordnung – BFSO
Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Kinderpfleger/in (Präsenz-Kurs)
Externenprüfung gemäß §§ 71 – 74 der Berufsfachschulordnung – BFSO
Pädagogisches Personal im Bereich der Kinderbetreuung wird derzeit überall händeringend gesucht. Der Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin bietet deshalb gute Jobchancen - insbesondere auch für Quereinsteiger. Durch qualifizierten theoretischen Unterricht und ausreichende praktische Erfahrungen werden Sie auf die Prüfungen an der Berufsfachschule für Kinderpflege vorbereitet. Mit dem Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in können Sie in vielen verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern eine Tätigkeit aufnehmen - der Schwerpunkt liegt im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Säuglings- bis zum Grundschulalter.
Kinderpfleger*innen unterstützen in der Regel pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Sie arbeiten als Partner*in im Team, mit Eltern und begleiten die Bildung und Erziehung von Kindern sowie Jugendlichen. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl das pädagogische Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen als auch hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer: ca. 12 - 16 Monate, davon 700 Stunden Unterricht und 900 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Kosten: 5.474 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Schwerpunkte
- Bildungs- und Erziehungsprozesse anregen und begleiten
- Kommunikation professionell gestalten
- Mit Kindern forschen und erleben
- Grundbedürfnisse der Kinder erkennen und ihnen gerecht werden
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Ausreichende gesundheitliche Eignung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Für Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund gilt: Im Abschlusszeugnis mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Deutsch oder Nachweis über erfolgreichen Deutschtest für Zuwanderer.