
Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Kinderpfleger/in (Online-Kurs)
Externenprüfung gemäß §§ 71 – 74 der Berufsfachschulordnung – BFSO
Pädagogisches Personal im Bereich der Kinderbetreuung wird derzeit überall händeringend gesucht. Der Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin bietet deshalb gute Jobchancen - insbesondere auch für Quereinsteiger. Durch qualifizierten theoretischen Unterricht und ausreichende praktische Erfahrungen werden Sie auf die Prüfungen an der Berufsfachschule für Kinderpflege vorbereitet. Mit dem Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in können Sie in vielen verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern eine Tätigkeit aufnehmen - der Schwerpunkt liegt im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Säuglings- bis zum Grundschulalter.
Kinderpfleger*innen unterstützen in der Regel pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen. Sie arbeiten als Partner*in im Team, mit Eltern und begleiten die Bildung und Erziehung von Kindern sowie Jugendlichen. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl das pädagogische Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen als auch hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer: ca. 12 - 16 Monate, davon
- 700 Stunden Unterricht (online)
- 800 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Kosten: auf Anfrage
AZAV-zertifiziert:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Schwerpunkte
- Bildungs- und Erziehungsprozesse anregen und begleiten
- Kommunikation professionell gestalten
- Mit Kindern forschen und erleben
- Grundbedürfnisse der Kinder erkennen und ihnen gerecht werden
Voraussetzungen
- Mindestalter von 21 Jahren
- Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Ausreichende gesundheitliche Eignung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Für Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund gilt: Im Abschlusszeugnis mindestens die Note „ausreichend“ im Fach Deutsch oder Nachweis über erfolgreichen Deutschtest für Zuwanderer.
Vorteile des Online-Unterricht
- jeder Unterrichtstag wird im virtuellen Klassenzimmer gehalten, kein alleine Lernen und Erarbeiten, sondern es gibt immer eine*n Dozent*in, deshalb auch Präsenz und kein Fernlehrgang
- örtlich flexibel und kein Fahrweg
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).
Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)
Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich.
Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.
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