
Refreshingtage für Unabhängige Gutachter*innen nach § 53a SGB XI
Gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Qualifizierung von Unabhängigen Gutachter*innen ist eine jährliche Aktualisierung Ihres Fachwissens im Umfang von mind. 16 Stunden erforderlich. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich bei uns „auffrischen“ zu lassen: An diesen beiden Tagen werden die Änderungen der Begutachtungsrichtlinien vorgestellt, insbesondere die Entwicklungen in Sachen „Neues Begutachtungsassessment“. Zudem ergibt sich ein persönlicher und fachlicher Erfahrungsaustausch der Teilnehmer*innen untereinander.
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Dieses Bildungsangebot wird an folgenden
GGSD-Standorten angeboten: