
Erzieher/in in der praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA)
Erzieher/in in der praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA)
Berufsbild
Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in bietet vielerlei berufliche Perspektiven. Erzieher/innen arbeiten selbstständig, als Partner im Team und mit Eltern. Sie planen und gestalten die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich und arbeiten auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes. Sie wirken in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Kindertagesstätten sowie in verschiedensten pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeitsbereichen.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer: 36 Monate, davon 2440 Stunden Unterricht und 2400 Stunden praktische Ausbildung. Theorie und Praxis finden im regelmäßigen Wechsel statt
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandorts.
Arbeitsfelder
- Kinderkrippen, -gärten, -horte
- Schulvorbereitende Einrichtungen
- Ganztagesschulen
- Einrichtungen der Jugendarbeit
- Heime für Kinder, Minderjährige und junge Volljährige (z.B. Jugendwohnheime)
- Heime bei Förderschulen
- Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sie erwerben den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“/
„Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“
Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife erreicht werden. Durch die Zuordnung in Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRG) erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.
Urlaub und Gehalt
Die Studierenden in Ausbildung erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Studierenden in Ausbildung abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
Der Träger der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung zahlt den Studierenden in Ausbildung eine Vergütung.
Aufnahmebedingungen
Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.
Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik. Eine „Erzieherausbildung in der praxisintegrierten Form“ kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und einen Vertrag mit einem geeigneten Träger einer kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung abgeschlossen hat.