Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
Gemäß der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes AVPfleWoqG vom 27. Juli 2011
Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
Im Hinblick auf die gesetzlichen, berufspolitischen und gesellschaftlichen Anforderungen hat die Pflegedienstleitung in einer Einrichtung die zentrale Rolle bei der Führung und Organisation einer Pflegeeinheit inne.
Sie muss auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft sein und sie muss in der Lage sein, das erworbene Wissen situationsgerecht in der Leitungspraxis anzuwenden. Sie soll das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter günstig gestalten und die mit den Leitungsaufgaben verbundenen Herausforderungen angemessen bewältigen.
Von der Pflegedienstleitung wird erwartet, die Wechselwirkungen zwischen der Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren zu verstehen und in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung zu berücksichtigen.
Die gesamte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung umfasst 724 Stunden Theorie und 40 Stunden Praktikum.
Sie ist in zwei Abschnitte gegliedert:
Basisweiterbildung 460 Std. (= Leitende Pflegefachkraft) und
Aufbauweiterbildung 264 Std.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Telefon 0800 / 10 20 580
Mo. - Do.: 08.30 - 16.30 Uhr
Fr.: 08.30 - 15.00 Uhr