Künftig gibt es mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt. Mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) hat dann jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Der Pflegedienst kann hier auch mit anderen zugelassenen Anbietern
zusammenarbeiten. Das Leistungsspektrum der Pflegedienste wird sich insofern erweitern. Damit ambulante Pflegedienste weiterhin bestehen können, müssen sie diese Veränderungen kennen und professionell darauf reagieren können. Dabei steht die professionelle Gestaltung der Begutachtungssituation an vorderster Stelle. Der Fachtag vermittelt Informationen über die Neuerungen und fördert die Entwicklung eines Verständnisses für zukünftige Erfordernisse in der Praxis.
Themenschwerpunkte: