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Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in

Externenprüfung gemäß §§ 63 - 65 der Schulordnung für die Fachakademien

Im Bereich der Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen herrscht ein erheblicher Fachkräftebedarf. In den kommenden Jahren werden bis 2025 alleine in Kitas bundesweit mehr als 300.000 Erzieher/innen fehlen (Bildungsbericht 2018). Um dieser Entwicklung zu begegnen, bietet der Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in Personen, die im sozialpädagogischen Bereich bereits Erfahrungen als Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpfleger/innen) gemacht haben, die Möglichkeit, sich zum/r Erzieher/in weiterzubilden.
Das modulare Konzept der Weiterbildung bietet Ihnen die Möglichkeit sich inhaltlich und methodisch gezielt auf alle
Prüfungsteile der Externenprüfung zum/r Erzieher/in vorzubereiten. Der Vorbereitungskurs ist berufsbegleitend angelegt und kann deshalb gut mit Erwerbsarbeit und Familienleben in Einklang gebracht werden.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 16 bis 20 Monate
Der Vorbereitungskurs umfasst 488 Unterrichtsstunden. 
Kosten:
4.138 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Schwerpunkte
  • Bildungs- und Erziehungsprozesse professionell begleiten
  • Sprach- und medienkompetente Kinder bilden und erziehen
  • Kinder handeln wertorientiert und verantwortungsvoll
  • Kinder fragen und forschen
  • Im sozialen Kontext kompetent handeln
  • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen im beruflichen Handeln berücksichtigen
  • Kinder erleben Ästhetik
Zielgruppe

Pädagogische Ergänzungskräfte z.B. Kinderpfleger/innen, genaueres regeln die Bestimmungen des § 64 FakO.

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 24 Monaten erhalten.

Mehr Informationen unter: