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Verantwortliche Pflegefachkraft

Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung

Gemäß der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) und den Vorgaben nach § 71 Abs. 3 Satz 4, SGB XI

Die Förderung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und der wirtschaftliche Erfolg von Pflegeeinrichtungen sind in hohem Maße abhängig von ihren Leitungskräften. Als verantwortliche Pflegefachkraft steuern Sie an verantwortlicher Stelle die Qualität und Effizienz der Pflege und Betreuung von älteren Menschen. Sie unterstützen die Entwicklung der Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams und beeinflussen entscheidend das Betriebsklima. Die Basisweiterbildung soll das dem aktuellen Stand entsprechende fachliche Wissen hierzu vermitteln.

Sie lernen unter anderem:

  • Grundlagen der pflegerischen Leitung in Einrichtungen und Diensten der Pflege
  • Qualitätsanforderungen der Prüfinstanzen zu erfüllen, Ressourcen effizient einzusetzen,
  • gesetzliche Vorgaben bei Entscheidungen zu berücksichtigen und einzuhalten,
  • erfolgreich im Team zu kommunizieren,
  • Veränderungen professionell durchzuführen

Von der Verantwortlichen Pflegefachkraft zur Pflegedienstleitung

Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) wird beabsichtigt, für die Weiterbildungen im Pflegebereich einheitliche Standards zu schaffen. Es legt auch die Weiterbildungen zur Verantwortlichen Pflegefachkraft und zur Pflegedienstleitung fest. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft wird als Basiskurs (460 Std.) und die zur Pflegedienstleitung als Aufbaukurs (264 Std.) zur Pflegedienstleitung gesehen. Basis- und Aufbaukurs können getrennt oder auch in Folge absolviert werden.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: ca. 12 Monate

  • 460 Unterrichtsstunden (je nach Standort z.T. mit Onlineanteil)
  • 40 Stunden Praktikum (optional, Voraussetzung für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung)

Kosten: 3700 € (ab 2024: 3900 €)

Schwerpunkte
  • Verantwortung und Begründung für eine sach- und fachkundige Pflege sowie die Sicherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen Leistungen nach den Erkenntnissen der Pflegeforschung. 
  • Verantwortung für die Qualität der Ablauforganisation der Abteilung im Hinblick auf konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen der Einrichtung. 
  • Verantwortung für die Personalbedarfsermittlung sowie die Personaleinsatzplanung, für die Einarbeitung und Personalentwicklung aller Mitarbeiter*innen der Abteilung. 
  • Umsetzung der gesetzlichen Forderungen im Hinblick auf eine wirtschaftliche Führung der eigenen Abteilung.
Zielgruppe
  • Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger*innen
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Altenpfleger*innen
  • Heilerziehungspfleger*innen