
Pflegesachverständige*r und unabhängige*r Gutachter*in nach § 53a SGB XI
Gesetze und Rechtsprechung werden immer wichtiger in der Versorgung von kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen. Denn Haftungsfragen und Schadensersatzforderungen nehmen zu, Leistungsansprüche und ärztliche Verordnungen werden immer häufiger abgelehnt, Pflegegrade und Behandlungen müssen immer häufiger erstritten werden. Daher ist es für die Pflege dringend notwendig, neben der fachlichen Expertise die juristischen Kompetenzen weiter zu entwickeln, um mit Gerichten und Institutionen auf Augenhöhe sprechen zu können. Die Weiterbildung qualifiziert insbesondere für eine Tätigkeit als Sachverständige*r und Gutachter*in für:
- Sozialgerichte
- MDK und FQA
- VdK und Privatpersonen
Eine Verbandsanerkennung durch den Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater (BvPP) ist anschließend möglich. Während der Weiterbildung wird zwischenzeitlich der Titel als „Unabhängige*r Gutachter*in nach § 53a SGB XI“ verliehen, um im Auftrag der Kassen Begutachtungen durchführen zu dürfen.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer:
300 UE Theorie und 100 Stunden Gutachtenerstellung und Prüfungen
Kosten: 2.950 €
Schwerpunkte
- die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung adäquat einschätzen können,
- die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege und des Versorgungsprozesses beurteilen können,
- die Qualität der Pflege bewerten können und
- Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten, beispielsweise für Sozialgerichte und Stellungnahmen für den MDK erstellen können.
Zielgruppe
Pflegefachkräfte mit mehrjähriger Berufs- und/oder Leitungserfahrung. Fachweiterbildungen sind wünschenswert.
Anmeldung + Infomaterial
Dieses Bildungsangebot wird an folgenden
GGSD-Standorten angeboten: