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Pflegeassistent/in

QN 2 § 113c SGB XI

Die berufliche Qualifizierungsmaßnahme „Pflegeassistent/in - QN 2 § 113c SGB XI“ hat zum Ziel, Arbeitssuchende und nicht qualifizierte Beschäftige dauerhaft in Pflege- und Gesundheitsunternehmen zu integrieren. Besonders in pflegefachlicher Hinsicht soll eine nachhaltige Grundlage geschaffen werden, um den Teilnehmenden eine solide Grundlage für die Pflegehilfstätigkeiten zu bieten.

Die Weiterbildung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1: 200 UE pflegefachlicher Unterricht
  • Abschnitt 2: 100 Std. Praktikum zur Verfestigung und Reflektion (Begleitung durch Anleiter in der Praxis und Praxisbesuchen durch Lehrkräfte)
Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 4 Monate Unterricht (200 Unterrichtsstunden) und Praxis (100 Praxisstunden)
Kosten: 1.564 €
AZAV-zertifiziert:
Förderbar über die Agentur für Arbeit

Inhalte

Der Fokus liegt im Unterricht und in der Fachpraxis. Unter anderem werden folgende Themenbereiche unterrichtet:

  • Das Lernen lernen
  • Ethik und Recht
  • Pflegeprozess und Pflegeplan
  • Wahrnehmen und Beobachten / Kommunikationsgrundlagen
  • Kooperations- und Gefühlsarbeit
  • Dokumentation
  • Hygiene
  • Prophylaxen
  • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung
  • Sich pflegen
  • Essen und Trinken
  • Lebensweltgestaltung
  • Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen 1
Prüfung und Abschluss

Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat der GGSD, das für die Bewerbung um eine weiterführende Ausbildung eingereicht werden kann.

Voraussetzungen
  • Hohe Motivation für die Pflege kranker und hochbetagter Menschen
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Amtliches Führungszeugnis (Darf bei Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein)

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: