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Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung

Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohner von einer dementiellen Erkrankung betroffen. Psychische Erkrankungen werden im Alter bei Menschen häufig als „altersnormal“ betrachtet, bleiben deshalb häufig unbehandelt oder werden fehlbehandelt und verursachen vermeidbares Leiden bei den Betroffenen. Dieser Mißstand resultiert aus mangelndem Wissen seitens der Pflegenden, diese alten Menschen gemäß der spezifischen Bedürfnisse bei Demenz zu betreuen. Es ist deshalb erforderlich, dass ein hoher Anteil der Pflegenden in den Einrichtungen das nötige gerontopsychiatrische Handlungswissen hat, um Betreuungskonzepte ihrer Einrichtungen umzusetzen und ihre Kenntnisse an die Mitarbeiter weiter zu geben.
Die Weiterbildung fördert die Entwicklung von Kompetenzen der gerontopsychiatrisch weitergebildeten Fachkraft. Sie nimmt das Verhalten und Erleben psychisch erkrankter alter Menschen wahr, beurteilt dieses Verhalten und Erleben situationsbezogen. Sie steuert den Pflegeprozess für psychisch erkrankte Menschen und koordiniert die Betreuungs- und Pflegeleistungen für die Betroffenen. Sie vernetzt sich im interdisziplinären Team und ist die wesentliche Koordinatorin in der komplexen Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter. Die Gerontopsychiatrische Fachkraft nimmt ihre Position im komplexen Netzwerk der Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter wahr. Sie versteht die Zusammenhänge zwischen ihrer fachlichen Tätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Einflussfaktoren.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 560 Theoriestunden und 40 Stunden Praktikum
Kosten: 4.844 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Schwerpunkte

Modul A: Betreuungs-Qualifikationen
Modul B: Organisatorische Qualifikationen
Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Modul D: Strukturelle Qualifikationen

Zielgruppe

Fachkräfte aus der Pflege, sozialen Betreuung und Therapie

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de