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Fachtherapeut/in Geriatrie/Gerontopsychiatrie

Berufsbegleitende Weiterbildung

Als Therapeut/in in der Geriatrie sieht man vor allen Dingen den steigenden Handlungsbedarf einerseits und fehlende Handlungskompetenzen andererseits. In den breitgefächerten Ausbildungen bleibt zu wenig Raum und Zeit, um auf spezifische geriatrische Behandlungsverfahren und deren theoretische Grundlagen einzugehen. Die Weiterbildung Fachtherapeut/in Geriatrie / Gerontopsychiatrie schafft Abhilfe. Sie bietet theoretische Hintergründe, medizinisches Wissen und therapeutische Behandlungsverfahren für typische geriatrische oder gerontopsychiatrische Krankheitsbilder.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 216 Theoriestunden in Präsenz (München) oder hybridem Unterricht (Bayreuth)
Kosten: 1.784 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Schwerpunkte

Die Weiterbildung gliedert sich in folgende Themenbereiche:

  • Grundlagen der Gerontologie
  • Psychische Gesundheit im Alter
  • Neuropsychologie im Alter
  • Sprache, Sprechen und Kommunikation im Alter
  • Assessments in der Geriatrie
  • Biographiearbeit
  • Basale Stimulation
  • Neurologische Ebenen
  • Körperliche Veränderungen im Alter
  • Gerontopsychiatrie und Alternspsychotherapie
  • Mobilisation und Bewegung, Lagerung
  • Sport und Bewegung, Aktivierung
  • Handling von Schluckschwierigkeiten
  • Sturzprävention
  • Depression und Suizidalität im Alter
  • Ethik und wertschätzende Kommunikation
  • Demenz und Sterben
  • Erstellen einer Facharbeit
Zielgruppe

Ergotherapeut/innen, Physiotherapeut/innen, Logopäd/innen und andere therapeutische Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen mit Tätigkeitsschwerpunkt Geriatrie

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de