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Fachkraft in Kindertageseinrichtungen (altes Konzept)

für staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen

Mit dem fortschreitenden Ausbau der Kinderbetreuung werden pädagogische Fachkräfte zunehmend ein knappes Gut. Um den Bedarf zu decken, gibt es inzwischen für berufserfahrene Kinderpfleger*innen bzw. Ergänzungskräfte unterschiedliche Möglichkeiten sich berufsbegleitend zur pädagogischen Fachkraft weiterzubilden.
Die Weiterbildung zur
Fachkraft in Kindertageseinrichtungen bereitet Sie während einer neunmonatigen berufsbegleitenden Modulphase (404 Unterrichtseinheiten) auf die Aufgaben einer pädagogischen Fachkraft vor. Im Anschluss folgt eine sechsmonatige begleitete Praxisphase zur weiteren Vertiefung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung können Sie in
Bayern als pädagogische Fachkraft nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) eingesetzt werden und zukünftig mehr Verantwortung und neue Aufgaben, wie beispielsweise die Funktion einer Gruppenleitung, in Kindertageseinrichtungen übernehmen. Zudem besteht bereits während der Praxisphase die Möglichkeit, befristet als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen beschäftigt zu werden.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer:
9 Monate Modulphase (404 Unterrichtsstunden) und 6 Monate begleitete Praxisphase
Kosten:
3.425
AZAV-zertifiziert: 
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich

Schwerpunkte
  • Im Erziehungsprozess professionell beobachten und dokumentieren
  • Werte und Werthaltungen in das berufliche Handeln integrieren
  • Komplexe berufliche Handlungssituationen planen, bewältigen und reflektieren
Voraussetzungen
  • Mittlerer Schulabschluss*
  • Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einer Kindertageseinrichtung
  • Anstellung als Kinderpfleger*in (mindestens halbtags) in einer Kindertageseinrichtung, die eine qualifizierte Praxisanleitung gewährleistet

* Im Einzelfall können auch Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss zugelassen werden, deren Bildungsstand und bisheriger beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de