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Betreuungskraft nach § 53b SGB XI

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland erhalten auch in den kommenden Jahren mehr finanzielle Mittel zur Betreuung und Aktivierung ihrer Bewohner*innen. Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen steigt in den nächsten Jahren ständig weiter an, insofern kann von einer weiterhin hohen Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich Pflege und Betreuung ausgegangen werden. Die anspruchsberechtigten Bewohner*innen der Pflegeeinrichtungen sollen bei ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützt werden, ihre Lebensqualität soll erhöht werden.
Wir bieten praxisnah die entsprechende Qualifikation zur „Betreuungskraft nach § 53b SGB XI“. Wir qualifizieren diejenigen Personen, denen die individuellen Anliegen alter Menschen am Herzen liegen. Wir vermitteln das Know-how, um sie in ihrer Lebenswelt zu verstehen, ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und den Alltag mit ihnen anregend zu gestalten - sowohl in der Einzel- als auch Gruppenbetreuung. Die Maßnahme ist sowohl berufsbegleitend als auch für Neueinsteiger*innen nach einem Erkundungspraktikum möglich.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 165 UE Theorie und 100 Stunden Praktikum
Kosten: 1.290 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Hinweis:
Termine für den Standort Bayreuth und Rosenheim folgen, sobald wieder verfügbar.

Schwerpunkte

Die Fortbildung befähigt die Betreuungskräfte,

  • die Betreuung alter Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und alter Menschen mit Demenz in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekräften zu verbessern,
  • die Bewohner*innen individuell bei ihren Anliegen zu unterstützen und ihnen als Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stehen,
  • bei der Gestaltung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten auch in gerontopsychiatrischen Wohngruppen mitzuwirken,
  • eigene Fähigkeiten, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Zielgruppe
  • Personen mit Erfahrungen in der Betreuung und Pflege in der eigenen Familie, in Behinderteneinrichtungen, in der Familien- und Altenhilfe, Dorfhelfer*innen, Familienpfleger*innen, Hauswirtschafter*innen
  • Pflegehilfskräfte und Ehrenamtliche in der Alten- und Behindertenhilfe
  • Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der Tagespflege und ambulanten Pflegediensten gemäß § 113 SGB XI

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de