
Auffrischungslehrgang für Praxisanleiter*innen in der Pflege
(Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV)
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Das neue Pflegeberufe-Reformgesetz macht die Vorgabe, dass Praxisanleiter*innen pro Jahr eine 24 Stunden umfassende berufspädagogische Fortbildung absolvieren sollten. Der Berufsalltag stellt vielfältige Herausforderungen an Praxisanleiter*innen. In dieser Fortbildung haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmer*innen über die verschiedenen Thematiken auszutauschen. Sie können eigene Erfahrungen, neue Anregungen und Informationen für die tägliche Arbeit mit Pflegeschüler*innen und eigene Lernziele einbringen.
Allgemeine Infos
Ausführliche Informationen zu den Inhalten, Kosten und Terminen finden Sie unter Infomaterial.
Schwerpunkte
Reflektieren, Beurteilen, Prüfen vor dem Hintergrund des neuen Pflegeberufe-Reformgesetzes.
Zielgruppe
Absolvent*innen der Weiterbildung Praxisanleitung in der Alten- und Krankenpflege.
Anmeldung + Infomaterial
Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: