
Auffrischungslehrgang für Praxisanleiter/innen in der Pflege
(Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV)
Auffrischungslehrgang für Praxisanleiter/innen in der Pflege
(Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV)
Das neue Pflegeberufe-Reformgesetz macht die Vorgabe, dass Praxisanleiter/innen pro Jahr eine 24 Stunden umfassende berufspädagogische Fortbildung absolvieren sollten. Der Berufsalltag stellt vielfältige Herausforderungen an Praxisanleiter/innen. In dieser Fortbildung haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden über die verschiedenen Thematiken auszutauschen. Sie können eigene Erfahrungen, neue Anregungen und Informationen für die tägliche Arbeit mit Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern sowie eigene Lernziele einbringen.
Zielgruppe
Absolvent*innen der Weiterbildung Praxisanleitung in der Alten- und Krankenpflege.