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Ausbildung Pflegefachhelfer/in (mit Schwerpunkt Krankenpflege)

- Schulversuch -

Pflegefachhelfer/innen unterstützen die Pflegefachkraft bei der qualifizierten Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen kranken Menschen. Sie betreuen und pflegen Menschen insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen. Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege. Sie führen die Maßnahmen selbständig durch, die von einer Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert werden.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September; am Standort Nürnberg ist der Start zusätzlich auch im April möglich
Umfang: 700 Unterrichtsstunden und 850 Stunden Fachpraxis
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandortes.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder
  • Kliniken
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die staatlich anerkannte Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung: „staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)“ bzw. „staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Krankenpflege)“

Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Zugangsvoraussetzungen
  • erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der stationären Krankenversorgung wird empfohlen.

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de