
Pflegefachfrau/-mann
(Generalistische Pflegeausbildung)
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Berufsbild
Die Aufgabe von Pflegefachpersonen ist es, Menschen aller Altersstufen selbstständig und umfassend zu pflegen, zu betreuen und zu begleiten. Sie übernehmen als Pflegefachfrau/Pflegefachmann eigenverantwortlich folgende, Ihnen vorbehaltene Aufgaben:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Allgemeine Infos
Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 2.100 Unterrichtsstunden und 2.500 Stunden Berufspraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Arbeitsfelder
Pflegefachpersonen arbeiten in allen pflegerischen Tätigkeitsfeldern: von der Akutpflege (z. B. Kranken-/Kinderkrankenhaus) über den ambulanten Bereich (z. B. ambulanter Pflegedienst) bis hin zum dauerhaft stationären Bereich (z. B. Pflegeeinrichtung). Ziel der generalistischen Pflegeausbildung ist der Anschluss an den europäischen und internationalen Standard für dreijährig ausgebildete Pflegekräfte.
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sie erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ – gegebenenfalls mit Zusatz Ihres Vertiefungsgebietes. Der Berufsabschluss ist EU-weit anerkannt.
Nach der Ausbildung haben Sie zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Management oder Pädagogik, der fachlichen Spezifikation bis hin zum Studium.
Duales Studium Therapie- und Pflegewissenschaften
Die Berufsfachschulen für Pflege der GGSD in Coburg, Ingolstadt, Miesbach, München und Nürnberg kooperieren mit der HFH - Hamburger Fern-Hochschule im dualen Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften. Das achtsemestrige, interdisziplinäre Teilzeitstudium mit der Fachrichtung Therapie- und Pflegewissenschaften läuft im ersten Abschnitt parallel zur Berufsausbildung und begleitet anschließend die Berufstätigkeit. Unsere angehenden Gesundheitsfachkräfte qualifizieren sich damit gleich doppelt für die Zukunft – mit dem Berufsexamen und dem akademischen Bachelor of Science (B.Sc.).
Der praxisorientierte Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften baut in berufsbezogenen Modulen auf die Ausbildung zum*r Pflegefachfrau/-mann auf, Inhalte der schulischen Ausbildung werden in das Studienangebot eingebunden. Im Studium an der HFH werden Fach- und Methodenwissen in der jeweiligen Fachrichtung vertieft und erweitert, Wissenschaft und Praxis miteinander vernetzt. Ziel des Studiengangs ist es, „reflektierende Praktikerinnen und Praktiker“ auszubilden.
Zugangsvoraussetzungen
- Gesundheitliche und persönliche Eignung
- Mittlerer Schulabschluss
- Gesundheitliche und persönliche Eignung
- Hauptschulabschluss und Abschluss als
staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (m/w/d)
- Gesundheitliche und persönliche Eignung
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene
mind. 2-jährige Berufsausbildung
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).
Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)
Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich.
Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.
Anmeldung + Infomaterial
Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: