
Päd. Fachkraft für Grundschulkindbetreuung
(Schulversuch)
Berufsbild
Die neu geschaffene Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung ist eng verbunden mit der Ausbildung zum*r Erzieher*in. Die Pädagogische Fachkraft konzentriert sich allerdings auf die Grundschulzeit der Kinder. Sie unterstützt Grundschulkinder bei den Hausaufgaben, bietet Bildungsangebote außerhalb der schulischen Aufgaben und fördert die ganzheitliche Entwicklung des Kindes.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer:
Zwei Jahre. Das erste Jahr erfolgt in Vollzeit an der Fachschule. Das zweite Jahr ist ein von der Schule begleitetes Berufspraktikum, welches auch zweijährig in Teilzeit erfolgen kann.
Für das Berufspraktikum suchen sich die Schüler*innen ihre Praxisstelle selbst, eine Vergütung steht ihnen zu.
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Arbeitsfelder
Schulische Angebote:
- einfache und verlängerte Mittagsbetreuung
- offene Ganztagsschule (an Grundschulen)
- gebundene Ganztagsschule (an Grundschulen)
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe:
- Horte
- Häuser für Kinder (Gruppen für Kinder ab 6 Jahren)
- Ggf. altersgeöffnete Kindergärten
Abschluss
Die Ausbildung verleiht die Berufsbezeichnung „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“*
* Es handelt sich um einen in Bayern anerkannten Ausbildungsberuf. Der Tätigkeitsbereich ist derzeit auf bayerische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie bayerische schulische Angebote begrenzt, da es keine bundesweite Anerkennung in Form einer KMK-Rahmenvereinbarung gibt.
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder schulischen Einrichtung im einschlägigen Bereich
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch:
Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache.
Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein
Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).
Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de
Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)
Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich.
Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.
Anmeldung + Infomaterial
Dieses Bildungsangebot wird an folgenden
GGSD-Standorten angeboten: