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Ausbildung Kinderpfleger/in

Berufsbild

Die schulische Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger/in vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogi­schen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Säuglingsalter bis ins frühe Schulalter.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer:
24 Monate
Schulbeginn:
jährlich im September
Kosten:
Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandorts.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder
  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Hort
  • Sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie erwerben den Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“.
Der Mittlere Schulabschluss wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Kenntnissen im Fach Englisch (mindestens 5 Jahre Unterricht).

Kinderpfleger/innen mit mittlerem Schulabschluss können direkt an einer unserer Fachakademien für Sozialpädagogik aufgenommen werden, um die Ausbildung zur/zum Erzieher/in zu absolvieren.

Zugangsvoraussetzungen
  • erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss) oder mittlerer Schulabschluss
  • gesundheitliche und persönliche Eignung 
  • gute Deutschkenntnisse

 

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: