
Heilerziehungspflegehilfe
Berufsbild
Heilerziehungspflegehelferinnen arbeitet zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen.
Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Allgemeine Infos
Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang:
720 Unterrichtsstunden
400 Stunden Berufspraxis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Arbeitsfelder
Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten:
- Integrativer/Inklusiver Kindergarten
- heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendpsychiatrie
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
- offene Hilfen
- familienentlastender Dienst
- ambulant betreutes Wohnen
- Tagesstätte für Senioren...
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Beruflich: staatlich anerkannte*r Heilerziehungspflegehelfer*in
- Schulisch: Mittlerer Schulabschluss (nach Art. 25 Abs. 3 BayEUG)
zusätzlicher Schulabschluss:
Neben den beruflichen Abschlüssen erwerben unsere Schülerinnen und Schüler bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einen schulischen Abschluss:
Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe = Mittlerer Schulabschluss
Zugangsvoraussetzungen
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE“)
- Gesundheitliche Eignung
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Eine abgeschlossene mind. 2-jährige einschlägige Berufsbildung/ Berufstätigkeit
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE“)
- Gesundheitliche Eignung
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- Eine mind. 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE“)
- Gesundheitliche Eignung
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss
- Eine mind. 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts
Fördermöglichkeiten
Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")
Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.
Weitere Infos finden Sie unter:
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")
Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 24 Monaten erhalten.
Mehr Informationen unter:
Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)
Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich.
Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.
Anmeldung + Infomaterial
Dieses Bildungsangebot wird an folgenden
GGSD-Standorten angeboten: