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Ausbildung Heilerziehungspflegehelfer/in

Berufsbild

Der/Die Heilerziehungspflegehelfer/in arbeitet zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen.
Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 720 Unterrichtsstunden und 400 Stunden Berufspraxis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder

Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten:

  • Integrativer/Inklusiver Kindergarten
  • heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Kinder­ und Jugendpsychiatrie
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
  • offene Hilfen
  • familienentlastender Dienst
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Tagesstätte für Senioren...
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • beruflich: staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in
  • schulisch: Mittlerer Schulabschluss (nach Art. 25 Abs. 3 BayEUG)

Zugangsvorraussetzungen

    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine abgeschlossene mind. 2-jährige einschlägige Berufsbildung oder Berufstätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    • eine mind. 1-jährige einschlä­gige Berufstätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine mind. 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 24 Monaten erhalten.

Mehr Informationen unter:

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: