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Hauswirtschafter/in / Assistent/in für Ernährung und Versorgung

Ihre Ausbildung zum ALLESKÖNNER

Berufsbild

Assistent/innen für Ernährung und Versorgung sind Profis für nachhaltige Haushaltsführung. Als eigenverantwortliche Fachkraft trägt er/sie zu einer hohen Lebensqualität der Kunden bei und ist in vielfältigen Arbeitsbereichen tätig.

Grafik Sprechblasen

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate, Online-Unterricht (hybrid) ist möglich
Schulbeginn: jährlich im September
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder
  • Ambulante Pflegedienste
  • Krankenhäuser, Seniorenheime, Kur- und Erholungsheime
  • Privathaushalte
  • Kinder- und Jugendheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Hotels- und Gastronomiebetriebe
Abschluss

Die staatlich anerkannte Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Sie verleiht die Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in. Sie erhalten bei bestandener Prüfung außerdem den Titel: Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung. Schüler*innen ohne mittleren Schulabschluss haben die Möglichkeit diesen zu erwerben.

Die Ausbildung ist ein Sprungbrett für zahlreiche Berufe wie:

  • Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachlehrer/in für Ernährung und Gestaltung
  • Bachelorstudium Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachhauswirtschafter/in
  • Diätassistent/in
  • Familienpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann (Generalistische Pflegeausbildung)
  • Heilerziehungspfleger/in

Zugangsvorraussetzungen

  1. Einstieg in das 1. Ausbildungsjahr

    • 9 Jahre allgemeinbildender Schulbesuch
  2. Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr

    • Mit mittlerem Schulabschluss verkürzt sich die Ausbildung auf zwei Jahre.
  3. Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr

    • Mit einer abgeschlossenen Ausbildung (z.B. als Helfer*in für Ernährung und Versorgung) ist der Einstieg in die 12. Klasse möglich.
  4. Quereinstieg aus verwandten Berufsfeldern

    • Der Wechsel aus einer laufenden Ausbildung in einem verwandten Berufsfeld (z.B. Hotel, Gastronomie, Lebensmittelindustrie) ist während des Schuljahres bis Dezember möglich.
    • Unter bestimmten Umständen kann der Einstieg auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wenden Sie sich zur weiteren Abklärung gerne an einen unserer Schulstandorte.

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (ehemals „WeGebAU"-Förderung)

Eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) für gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftige Mitarbeiter*innen ist unter bestimmen Umständen möglich. Antragsteller ist der Arbeitgeber.

Voraussetzung: Der Lehrgang/die Ausbildung ist nach der AZAV zertifiziert. Gefördert werden können Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III). Bestandteil der Förderung sind Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung). Antragstellender ist der/die jeweilige Arbeitgeber*in.

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier:
Video zur Ausbildung