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Ausbildung Erzieher/in in der praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA)

Berufsbild

Die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in bietet vielerlei berufliche Perspektiven. Erzieher/innen arbeiten selbstständig, als Partner im Team und mit Eltern. Sie planen und gestalten die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich und arbeiten auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplanes. Sie wirken in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Kindertagesstätten sowie in verschiedensten pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeitsbereichen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate, davon 2440 Stunden Unterricht und 2400 Stunden praktische Ausbildung. Theorie und Praxis finden im regelmäßigen Wechsel statt

grafik erzieher pia
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandorts.

Arbeitsfelder
  • Kinderkrippen, -gärten, -horte
  • Schulvorbereitende Einrichtungen
  • Ganztagesschulen
  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Heime für Kinder, Minderjährige und junge Volljährige (z.B. Jugendwohnheime)
  • Heime bei Förderschulen
  • Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie erwerben den Berufsabschluss„Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“/„Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“
Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife erreicht werden. Durch die Zuordnung in Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRG) erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.

Urlaub und Gehalt

Die Studierenden in Ausbildung erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen und ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Studierenden in Ausbildung abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Der Träger der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung zahlt den Studierenden in Ausbildung eine Vergütung.

Aufnahmebedingungen

Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik. Eine „Erzieherausbildung in der praxisintegrierten Form“ kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und einen Vertrag mit einem geeigneten Träger einer kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung abgeschlossen hat.

Zugangsvorraussetzungen

    • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife
    • Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    • mittlerer Schulabschluss
    • abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf
    • mittlerer Schulabschluss
    • abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    • mittlerer Schulabschluss
    • erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr
Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: