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Ausbildung Ergotherapeut/in

Berufsbild

Die 3-jährige schulische Ausbildung zum/r Ergotherapeut/in eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven. In der Ergotherapie wird mit Menschen aller Altersstufen gearbeitet, deren selbstständige Lebensführung durch eine Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht ist.
In der Therapie werden gezielt Aktivitäten ausgewählt und an die Bedürfnisse der Patient*innen angepasst. Die Aktivitäten werden unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes trainiert.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang:
2700 Unterrichtsstunden
1700 Stunden Berufspraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es wird Materialgeld (40 monatlich) berechnet.
Es wird eine Aufnahme- und Prüfungsgebühr (einmalig) berechnet.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder

Ergotherapeut/innen arbeiten zum Beispiel im Bereich:

  • Arbeitstherapie in Werkstätten und Integrationseinrichtungen
  • Geriatrie in Rehabilitationseinrichtungen und Altenheimen
  • Neurologie in Akut- und Rehakliniken
  • Orthopädie in Kliniken und ergotherapeutischen Praxen
  • Pädiatrie in ergotherapeutischen Praxen und Förderzentren
  • Psychiatrie in Kliniken und Wohnheime
Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin/Ergotherapeut".

Die Ausbildung ist vom WFOT (Weltverband der Ergotherapeuten) anerkannt.

Duales Studium Therapie- und Pflegewissenschaften

HFH logo standardDie Berufsfachschulen für Ergotherapie der GGSD kooperieren mit der HFH - Hamburger Fern-Hochschule im dualen Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften. Das achtsemestrige, interdisziplinäre Teilzeitstudium mit der Fachrichtung Therapie- und Pflegewissenschaften läuft im ersten Abschnitt parallel zur Berufsausbildung und begleitet anschließend die Berufstätigkeit. Unsere angehenden Gesundheitsfachkräfte qualifizieren sich damit gleich doppelt für die Zukunft – mit dem Berufsexamen und dem akademischen Bachelor of Science (B.Sc.).
Der praxisorientierte Studiengang Therapie- und Pflegewissenschaften baut in berufsbezogenen Modulen auf die Ausbildung zum*r Ergotherapeut*in auf, Inhalte der schulischen Ausbildung werden in das Studienangebot eingebunden. Im Studium an der HFH werden Fach- und Methodenwissen in der jeweiligen Fachrichtung vertieft und erweitert, Wissenschaft und Praxis miteinander vernetzt. Ziel des Studiengangs ist es, „reflektierende Praktikerinnen und Praktiker“ auszubilden.

Weitere Informationen zum dualen Studium

Zugangsvorraussetzungen

    • Gesundheitliche und persönliche Eignung
    • mittlerer Schulabschluss
    • möglichst praktische Vorerfahrung (z.B. einschlägige Berufserfahrung, Vorpraktikum, freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst)
    • gesundheitliche und persönliche Eignung
    • Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
    • erfolgreich abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung
    • möglichst praktische Vorerfahrung (z.B. einschlägige Berufserfahrung, Vorpraktikum, freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst)

Fördermöglichkeiten

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: