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Ausbildung Diätassistent/in

Als Diätassistent/in sind Sie Spezialist*in für Ernährung. Sie beraten und begleiten Menschen dabei, sich richtig zu ernähren. Mit Ihrem Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Ihrer Motivationsfähigkeit sind Sie ein wichtiges Teammitglied überall da, wo Menschen jeglichen Alters Unterstützung bei ihrer Ernährung benötigen und erhalten.

Mögliche Aufgabengebiete:

  • Sie begleiten kranke Menschen beim Umgang mit der richtigen Ernährung
  • Sie beraten individuell rund um Ernährung und Diät
  • Sie planen und kalkulieren Essenspläne und können diese zubereiten
  • Sie sind Referent*in und Projektemacher*in mit aktuellem wissenschaftlichen Know-how
  • Sie können Küchen organisieren und anleiten
Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei

Arbeitsfelder
  • Krankenhäuser
  • Fachkliniken
  • Sanatorien
  • Reha-Centren
  • Diät- und Ernährungsberatungen
  • Schulen
  • Kindergärten
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Ausbildung verleiht die Berufsbezeichnung: „staatlich geprüfte Diätassistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Diätassistent“.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Diabetesberater/in, Diabetesassistent/in
  • DGE-Ernährungsberater/in
  • Adipositastrainer/in
  • Verpflegungsmanager/in
  • Zertifizierungslehrgänge:
    Allgemeine Pädiatrie, Stoffwechselkrankheiten, Adipositastherapie, Diabetes mellitus, Seniorenverpflegung, Allergologie, Enterale Ernährung, Gastroenterologie, Nephrologie, Parenterale Ernährung

Zugangsvorraussetzungen

  1. Sie haben einen Schulabschluss der 10. Klasse oder einen gleichwertigen Abschluss. Sie können Ihre gesundheitliche Eignung nachweisen.

  2. Alternativ bringen Sie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit. Auch mehrjährige Berufserfahrung kann anerkannt werden. Der Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung ist hier ebenfalls erforderlich.

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: