
Auffrischungslehrgang für Praxisanleiter*innen in der Pflege
(Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV)
Das neue Pflegeberufe-Reformgesetz macht die Vorgabe, dass Praxisanleiter*innen pro Jahr eine 24 Stunden umfassende berufspädagogische Fortbildung absolvieren sollten. Der Berufsalltag stellt vielfältige Herausforderungen an Praxisanleiter*innen. In dieser Fortbildung haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmer*innen über die verschiedenen Thematiken auszutauschen. Sie können eigene Erfahrungen, neue Anregungen und Informationen für die tägliche Arbeit mit Pflegeschüler*innen und eigene Lernziele einbringen.
Allgemeine Infos
Ausführliche Informationen zu den Inhalten sowie den Kosten der Auffrischungslehrgänge finden Sie im Downloadbereich.
Schwerpunkte
Reflektieren, Beurteilen, Prüfen vor dem Hintergrund des neuen Pflegeberufe-Reformgesetzes.
Zielgruppe
Absolvent*innen der Weiterbildung Praxisanleitung in der Alten- und Krankenpflege.
Anmeldung + Infomaterial
Aktuelles

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Dieses Bildungsangebot wird an folgenden
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