1. Berufliche Bedeutung
In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner von einer Demenzerkrankung betroffen. Adäquate Betreuung und Pflege der Menschen mit Demenz soll ihnen diese Lebensphase in Würde und Wohlbefinden eleben lassen. Ihre Versorgungssituation in der stationären Pflege wird überwiegend als verbesserungsbedürftig angesehen.
Der Gesetzgeber hat mit zusätzlichen Mitteln zusätzliche Betreuungskräfte zu finanzieren, um für die Betroffenen eine bessere Betreuung zu ermöglichen. Ziel ist, die Präsenzzeiten der Betreuenden im Tagesablauf zu erhöhen und die Betroffenen bei ihren Alltagsaktivitäten zu unterstützen.
Voraussetzung für die Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungskräfte ist ihre einführende Qualifikation in den Arbeitsbereich gemäß der Richtlinien nach § 87 b Abs. 3 SGB XI und des GKV...
Möglichkeiten zur Förderung
• Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung
über das WeGebAU-Programm der Arbeitsagentur möglich. Die Fortbildung ist dafür nach AZWV
zertifiziert (Arbeitsagentur förderbar).
• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert
bei gegebenen Voraussetzungen (z.B. Berufstätige) mit einer
Bildungsprämie 50% der
Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.
Wir beraten Sie gern.