Fortbildung: Pflegesachverständige/r (Nürnberg)
zertifiziert nach AZWV, Nr. m-10731-3
1. Berufliche Bedeutung
Durch die Einführung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) wird die Sicherung und Entwicklung der pflegerischen Qualität stärker in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses gestellt. Zudem erfordert die Vorschrift über die Leistungs- und Qualitätsnachweise (§ 113 SGB XI-E) die Darstellung und Überprüfung der Struktur, der Pflege- und Ergebnisqualität von Pflegeeinrichtungen. Die Träger von Einrichtungen sind verpflichtet die Qualität der Leistungen in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Sachverständige oder Prüfstellen nachzuweisen.
Wir reagieren mit der Weiterbildung zur/m Pflegesachverständigen auf die neuen Aufgabengebiete der Begutachtung von Pflege und Pflegeeinrichtungen und schaffen neue Perspektiven.
So bieten wir eine fundierte Basis an pflegefachlicher Kompetenz eine...
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Zugangsvoraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft z.B.
- Altenpfleger/in
- Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebammen
und
- erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder Pflegedienstes mit einem Stundenumfang von mindestens 460 Stunden,
oder
- abgeschlossene Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie
oder
- vergleichbare Fort- und Weiterbildungen (Fachkrankenpflege)
* mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege oder Betreuung
* Leitungserfahrung
* sowie der Nachweis von regelmäßigen pflegefachlichen Fortbildungen
* über die Aufnahme entscheidet die Weiterbildungsleitung
Kosten
Die Kosten der Weiterbildung betragen 2.780,00 €, zzgl.
Prüfungsgebühr € 95 €
Lernmittel € 95 €
Für die Folgeweiterbildungen können sich die Kosten erhöhen.
Beginn
Der Beginntermin für 2012 wird noch bekannt gegeben.
Dauer
Die Weiterbildung erstreckt sich über ca. 1 Jahr.
Die Maßnahme umfasst 480 Stunden, davon sind 400 Stunden theoretischer Unterricht.
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten, meist ein mal im Monat:
Montag, Dienstag von 13.30 Uhr bis 20.15 Uhr
Mittwoch von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Möglichkeiten zur Förderung
• Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur, auch über das
WeGebAU Programm, möglich.
Die Fortbildung ist
zertifiziert nach
AZWV.
• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert
bei gegebenen Voraussetzungen mit einer
Bildungsprämie 50% der
Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.
Wir beraten Sie gern.
Weiterbildung Pflegesachverständige / PflegegutachterInnen als Zulassungsvoraussetzung für das Studium Pflegemanagement an der Hamburger-Fernhochschule
Diese Weiterbildung gilt als fachspezifische Fortbildungsprüfung nach § 38 Absatz 2 HmbHG.
Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-)Hochschulreife für das Studium Pflegemanagement, mit dem staatlich anerkannten akademischen Abschluss Diplom Pflegewirtin (FH) / Diplom Pflegewirt (FH), an der HFH - nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch - zum Studium zugelassen werden. Das Studium ist als Fernstudium konzipiert.
Der Begriff „Fernstudium“ bezeichnet zunächst - im Unterschied zum Fernunterricht allgemein - eine im angeleiteten Selbststudium durchgeführte wissenschaftliche Ausbildung. Durch das Fernstudium wird der Weg zur Hochschule auch für jene Personen offen gehalten, die aus den unterschiedlichsten Gründen kein Präsenzstudium aufnehmen können oder konnten.
Ansprechpartner:
Frau Selda Özen
Tel.: 0800 / 10 20 580
(kostenlose Infoline)
E-Mail: info@ggsd.de
Aktuelles:
NEU: Ergotherapie in der Geriatrie
Bayreuth, 25.02.2012
Fortbildungsreihe für Ergotherapeuten/innen
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Weiterhin FÖRDERMÖGLICHKEIT Bildungsprämie des Bundes
06.12.2011
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt Berufstätigen ....
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Fördermöglichkeiten
30.12.2010
Erweiterte Möglichkeiten der Förderung bietet das neue...
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