"Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität"

(Niklas Luhmann)

Fortbildung

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Fort- und Weiterbildung

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Fortbildung: Einrichtungsleitung - Aufbaumodul für PDLs (Nürnberg)

1. Berufliche Bedeutung Ende Juli 2011 wurde vom Bayerischen Ministerrat die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) beschlossen.
Darin werden die Rahmenbedingugen der stationären Einrichtungen aktiv gestaltet, mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu stärken.
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege. "Insbesondere die verpflichtende Weiterbildung für Einrichtungsleitungen in der Pflege fördert nicht nur nur die persönlichen und fachlichen Kompetenzen des Einzelnen, sondern stellt zu allererst einen wesentlichen Baustein für die Sicherung und weitere Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung dar ..."

2. Weiterbildungsziele Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (ehem. Heimleitung/Heimleiter) hat das Ziel,...
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Zugangsvoraussetzungen

Zum Aufbaumodul „Einrichtungsleitung“ kann zugelassen werden, wer den Nachweis erbringt über …

•    Abgeschlossene Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen
•    eine erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen (bzw. die frühere, nach Landesrecht anerkannte zweijährige Ausbildung zum/r Altenpfleger/in)
und
•    eine abgeschlossene Weiterbildung „Pflegedienstleitung“ von mindestens 720 Unterrichtsstunden (incl. eines differenzierten Nachweises von Prüfungsleistungen) kann insgesamt angerechnet werden.

Fehlende Nachweise von Prüfungsleistungen und/oder fehlende Unterrichtsstunden bei bereits abgeschlossenen Weiterbildungen „Pflegedienstleitung“ können nach individueller Beratung durch die Leitung der Weiterbildung nachgeholt werden.

Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall vor (!) Beginn der Weiterbildung mit der Leitung der Weiterbildung klären.
Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.

Bei Modulprüfungen im Rahmen der Weiterbildung können auch Inhalte von anerkannten Themenbereichen Prüfungsgegenstand sein.

Zu beachten ist ferner, dass zur Übernahme von Leitungsfunktionen in Alten- und Behinderteneinrichtungen weitere Eignungsvoraussetzungen und Praxiserfahrungen erforderlich sind.
Nach der vorliegenden Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom Juli 2011 ist grundsätzlich mindestens eine einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens nachzuweisen.

Kosten

Die Kosten der Weiterbildung betragen 1.320 €.

Beginn

Die Weiterbildung hat bereits mit dem ersten 3-Tagesblock begonnen, man kann aber noch im 2 Block, Beginn 04.06.2012, einsteigen.

Dauer

Sie umfasst 192 Std. und erstreckt sich über ca. 1 Jahr.

Unterrichtszeiten

Unterricht ist in monatlichen Blöcken, Montag - Mittwoch 10.15 Uhr - 17.15 Uhr

Möglichkeiten zur Förderung

• Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung über das WeGebAU Programm der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein möglich.
Die Fortbildung ist dafür nach AZWV zertifiziert.

• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.

• In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf möglich.

Wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner:

Günther Heil


Tel.: 0911 - 94 08 95 - 0
guenther.heil@ggsd.de

Funktion: Kursleitung


Ansprechpartner:

Frau Selda Özen

Tel.: 0800 / 10 20 580
(kostenlose Infoline)

E-Mail: info@ggsd.de


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