Berufliche Bedeutung
Erzieher/innen arbeiten an Kindertagesstätten, in Einrichtungen der Jugendhilfe und anderen sozial- und pädagogischen Arbeitsbereichen. Der erfolgreiche Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik führt zum staatlich anerkannten Abschluss und qualifiziert zur selbstständigen Arbeit.
Ausbildungsziele
Wir bieten den Studierenden die Möglichkeit, Kompetenzen für die vielfältige pädagogische Arbeit zu erwerben, eigene Potentiale zu entdecken und weiter zu entwickeln.
Zugangsvoraussetzungen
Aufnahmekriterien zur Ausbildung zur Erzieherin /zum Erzieher
An der Fachakademie für Sozialpädagogik kann nach § 4 FakOSozPäd aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen mitbringt:
1. mittlerer Schulabschluss
und
2. a) abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen,
sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativem Beruf von
mindestens zweijähriger Regelausbildungsdauer
oder
b) abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges
Sozialpädagogisches Seminar
oder
c) zweijähriges abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar
oder
d) eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
und
ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein sollte und die
Eignung für den Beruf des/r Erziehers/in bescheinigt sowie ein
polizeiliches Führungszeugnis.
Unterrichtszeiten
Fachpraktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte wechseln einander ab.
Unterrichtszeiten sind Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 15.45 Uhr.
Während der praktischen Ausbildung gelten die in den Einrichtungen üblichen Arbeitszeiten.
Die Zeitpläne werden zu Beginn der Ausbildung ausgeteilt.