"Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität"

(Niklas Luhmann)

Fortbildung

Lernen Sie dazu - für Ihren Beruf, Ihre Patienten und Kollegen. Das Fortbildungsangebot der GGSD weckt Ihr Potential.

Angebote in München

Ausbildung

Fort- und Weiterbildung

Studium

Fortbildung: Manager/in im Sozial- und Gesundheitsbereich (München)

1. Berufliche Bedeutung Die tiefgreifende Umstrukturierung im Sozial- und Gesundheitswesen stellt Positionen, die als sicher galten, in Frage. Unser modulares Angebot "Manager/in im Sozial- und Gesundheitsbereich" für (zukünftige) Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitsbereich stellt eine Antwort auf die Bedrohung klassischer Berufsperspektiven dar. Mit einer fundierten und breit angelegten Weiterbildung, die die zentralen Facetten pflegerischer Führungsarbeit abdeckt, qualifizieren wir Sie für unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten in einem dynamischen Berufsfeld.
2. Weiterbildungsziele Die Manager/innen im Sozial- und Gesundheitsbereich sind in der Lage unter Berücksichtigung insbesondere gesundheitswissenschaftlicher und betriebswissenschaftlicher Erkenntnisse, Organisationseinheiten situationsangemessen zu führen und Veränderungsprozesse erfolgreich zu...
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Zugangsvoraussetzungen

• Mittlerer Bildungsabschluss oder eine Fachweiterbildung
• Abgeschlossene Berufsausbildung in der Kranken-, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, als Hebamme oder als Heilerziehungspfleger/in mit besonderen Voraussetzungen
• mindestens 3-jährige Tätigkeit nach dem Examen
• Bewerber/innen sollten über Leitungserfahrungen verfügen bzw. einen Stationsleitungslehrgang besucht haben.

Kosten

Die Weiterbildungsgebühr beträgt ca. 10.950,- €.
Für den Weiterbildungsbeginn April 2012 können sich die Gebühren ändern.

Beginn

Die Weiterbildung beginnt im April 2012.

Dauer

Die Weiterbildung dauert bis Januar 2014, Vollzeit. Sie umfasst 2.800 Theoriestunden inkl. ca. 600 Stunden Fachpraktischer Unterricht

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet ganztags statt.

Möglichkeiten zur Förderung

• Gilt diese Weiterbildung aufgrund gesundheitlicher individueller Voraussetzungen als Rehabilitationsmaßnahme besteht die Möglichkeit, dass die Weiterbildungskosten insge¬samt vom Kostenträger übernommen werden. In diesem Fall ist auch das Unterhaltsgeld nicht zurückzuzahlen.

• Da die Weiterbildung nach AZWV zertifiziert ist, kann sie durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Deshalb ist eine Beratung frühzeitig vor Weiterbildungsbeginn bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater/Rehaberater unbedingt erforderlich.

• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert bei gegebenen Voraussetzungen mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.
Ihre Beratungstelle für die Ausgabe des Prämiengutscheins ist z.B. die Volkshochschule.


Leiterin der Weiterbildung

Hannelore Ruffert


hannelore.ruffert@ggsd.de

Funktion: Kursleitung Weiterbildung


Ansprechpartner:

Frau Selda Özen

Tel.: 0800 / 10 20 580
(kostenlose Infoline)

E-Mail: info@ggsd.de



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