"Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität"

(Niklas Luhmann)

Fortbildung

Lernen Sie dazu - für Ihren Beruf, Ihre Patienten und Kollegen. Das Fortbildungsangebot der GGSD weckt Ihr Potential.

Angebote in München

Ausbildung

Fort- und Weiterbildung

Studium

Fortbildung: Gutachter/in und Fachberater/in (München)

1. Berufliche Bedeutung Unser modulares Angebot für (zukünftige) Gutachter/innen und Fachberater/innen in Pflegeberufen schafft Berufsperspektiven. Mit dieser fundierten und breit angelegten Weiterbildung, die die zentralen Facetten pflegerischer Sachverständigen- und Beratungsarbeit abdeckt, qualifizieren wir Sie für unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten in einem dynamischen Berufsfeld. Für diesen Weiterbildungsgang wurde auf der Basis aktueller berufsfachlicher und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse ein eigenes Curriculum entwickelt, das auf die Erfordernisse der Praxis zugeschnitten ist.
2. Weiterbildungsziele Als Gutachter und Fachberater sind Sie in der Lage, pflegerelevante Sachverhalte situationsangemessen zu analysieren und zu beurteilen, unter Berücksichtigung insbesondere gesundheitswissenschaftlicher, pflegewissenschaftlicher und juristischer Kenntnisse....
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Zugangsvoraussetzungen

• abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester / -pfleger, Kinderkrankenschwester / -pfleger, Altenpfleger/in bzw. eine vergleichbare Ausbildung,
• mindestens zweijährige Tätigkeit im erlernten Beruf mit möglichst breiter Erfahrung.

Kosten

Die Weiterbildungsgebühr beträgt ca. 11.030,- €.
Für den Weiterbildungsbeginn April 2012 können sich die Gebühren ändern.

Beginn

Die Weiterbildung beginnt im April 2012.

Dauer

Die Weiterbildung dauert bis Januar 2014, Vollzeit. Sie umfasst 2.800 Theoriestunden inkl. ca. 500 Stunden Fachpraktischer Unterricht

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet ganztags statt.

Möglichkeiten zur Förderung

• Gilt diese Weiterbildung aufgrund gesundheitlicher individueller Voraussetzungen als Rehabilitationsmaßnahme besteht die Möglichkeit, dass die Weiterbildungskosten insgesamt vom Kostenträger übernommen werden. In diesem Fall ist auch das Unterhaltsgeld nicht zurückzuzahlen.

• Da die Weiterbildung nach AZWV zertifiziert ist, kann sie durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Deshalb ist eine Beratung frühzeitig vor Weiterbildungsbeginn bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater/Rehaberater unbedingt erforderlich.

• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert bei gegebenen Voraussetzungen mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.
Ihre Beratungstelle für die Ausgabe des Prämiengutscheins ist z.B. die Volkshochschule.

Leiterin der Weiterbildung

Hannelore Ruffert


hannelore.ruffert@ggsd.de

Funktion: Kursleitung Weiterbildung


Ansprechpartner:

Frau Selda Özen

Tel.: 0800 / 10 20 580
(kostenlose Infoline)

E-Mail: info@ggsd.de



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