Fortbildung: Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) (München)
1. Berufliche Bedeutung
Angesichts des Strukturwandels in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens - mehr Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Qualität - sind für Fach- und Führungskräfte vertiefte praxisbezogene Kenntnisse volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge unerlässlich. Zu dem wird allgemein die Fähigkeit erwartet, neben vorhandener berufsspezifischer fachlicher Qualifikation Führungskompetenzen im Arbeitsfeld anzuwenden. Denn es sind diese Führungskompetenzen, die erst die Voraussetzung dafür bilden, dass soziale Dienstleistungsbetriebe aktuelle und zukünftige existentielle Herausforderungen in einer Phase des Umbruches bewältigen können.
Insbesondere Fachkräfte aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufen qualifiziert erst ein anerkannter Nachweis erworbener Leitungsfähigkeiten für die Übernahme von mittleren...
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Zugangsvoraussetzungen
1. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Sozial- und Gesundheitswesen oder
2. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Beruf und danach eine mindestens dreijährige Tätigkeit in qualifizierten Tätigkeiten / Leitungsfunktionen oder
3. Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen.
4. Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Erfüllung der Zugangsbedingungen muss erst zum Beginn der Prüfung vorliegen.
Kosten
Weiterbildungsgebühr betrug im Februar 2011 3.900,- €
Skriptkosten 150,- €
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK (derzeit 460,- €). Diese ist direkt an die IHK zu entrichten.
Für nachfolgende Kurse können sich die Preise ändern.
Beginn
Die Weiterbildung ist berufsbegleitend, in zwei Teile gegliedert. Sie beginnt mit dem 1. Teil (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen): 243
Stunden.
Der Beginntemin für 2012 wird noch bekannt gegeben.
Dauer
Die Weiterbildung wird fortgesetzt mit
2. Teil (Handlungsfeldspezifische Qualifikationen): 360
Stunden.
An 2 Tagen ist Prüfung des Teil 2
Mündliche Prüfung Vorbereitung Termin Anfang..
Es ist jeweils 1 Unterrichtsblock pro Monat vorgesehen.
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten sind Mittwoch - Freitag: 08.45 - 16.45 = jeweils 9 U-Stunden.
Möglichkeiten zur Förderung
Die Weiterbildung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = "
Meister-BAföG") förderungsfähig.
Der Antrag ist bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Städte bzw. Landkreise zu stellen.
Die Weiterbildung kann bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert bei gegebenen Voraussetzungen mit einer
Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.
Ihre Beraungstelle für die Ausgabe des Prämiengutscheins ist z.B. die Volkshochschule.
Leiterin der Weiterbildung