"Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität"

(Niklas Luhmann)

Fortbildung

Lernen Sie dazu - für Ihren Beruf, Ihre Patienten und Kollegen. Das Fortbildungsangebot der GGSD weckt Ihr Potential.

Fortbildung: Einrichtungsleitung - Gesamtweiterbildung (München)

1. Berufliche Bedeutung Ende Juli 2011 wurde vom Bayerischen Ministerrat die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) beschlossen.
Darin werden die Rahmenbedingugen der stationären Einrichtungen aktiv gestaltet, mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu stärken.
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege. "Insbesondere die verpflichtende Weiterbildung für Einrichtungsleitungen in der Pflege fördert nicht nur nur die persönlichen und fachlichen Kompetenzen des Einzelnen, sondern stellt zu allererst einen wesentlichen Baustein für die Sicherung und weitere Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung dar ..."

2. Weiterbildungsziele Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (ehem. Heimleitung) hat das Ziel,...
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Zugangsvoraussetzungen

Um die Aufgaben einer  „Einrichtungsleitung“ zu übernehmen bedarf es

•    einer Abgeschlossene Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen
•    eine erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen (bzw. die frühere, nach Landesrecht anerkannte zweijährige Ausbildung zum/r Altenpfleger/in)

und vor allem 
•    einer Reihe von Weiterbildungen von insgesamt 912 Stunden theoretischen Unterrichts.

Dies sind idealer Weise:
- Leitende Pfelegefachkraft
- Pflegedienstleitung
- Einrichtungsleitung Aufbaumodul für PDLs

(siehe oben)

Zu beachten ist ferner, dass zur Übernahme von Leitungsfunktionen in Alten- und Behinderteneinrichtungen Praxiserfahrungen erforderlich ist.
 
Nach der vorliegenden Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom Juli 2011 ist grundsätzlich mindestens eine einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens nachzuweisen.

Kosten

Die Kosten der gesamten Weiterbildung zur Einrichtungsleitung betragen 6.403 €.

Dauer

Die gesamte Weiterbildung umfasst 912 Std.

Unterrichtszeiten

Unterricht findet gemäß den Zeitplänen der Einzelweiterbildungen statt.

Möglichkeiten zur Förderung

• Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung über das WeGebAU Programm der Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein möglich.
Die Fortbildung ist dafür nach AZWV zertifiziert.

• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro, mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 €.

• In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf möglich.

Wir beraten Sie gern.

Leiterin der Weiterbildung

Gabriele Gertz


gabriele.gertz@ggsd.de

Funktion: Leitung für Fort- und Weiterbildung

Ansprechpartner:

Frau Selda Özen

Tel.: 0800 / 10 20 580
(kostenlose Infoline)

E-Mail: info@ggsd.de



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