1. Berufliche Bedeutung
Ende Juli 2011 wurde vom Bayerischen Ministerrat die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) beschlossen.
Darin werden die Rahmenbedingugen der stationären Einrichtungen aktiv gestaltet, mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu stärken.
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege. "Insbesondere die verpflichtende Weiterbildung für Einrichtungsleitungen in der Pflege fördert nicht nur nur die persönlichen und fachlichen Kompetenzen des Einzelnen, sondern stellt zu allererst einen wesentlichen Baustein für die Sicherung und weitere Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung dar ..."
2. Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (ehem. Heimleitung) hat das Ziel,...
