1. Berufliche Bedeutung
Durch die Einführung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) wird die Sicherung und Entwicklung der pflegerischen Qualität stärker in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses gestellt. Zudem erfordert die Vorschrift über die Leistungs- und Qualitätsnachweise (§ 113 SGB XI-E) die Darstellung und Überprüfung der Struktur, der Pflege- und Ergebnisqualität von Pflegeeinrichtungen. Die Träger von Einrichtungen sind verpflichtet die Qualität der Leistungen in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Sachverständige oder Prüfstellen nachzuweisen.
Wir reagieren mit der Weiterbildung zur/m Pflegesachverständigen auf die neuen Aufgabengebiete der Begutachtung von Pflege und Pflegeeinrichtungen und schaffen neue Perspektiven.
So bieten wir eine fundierte Basis an pflegefachlicher Kompetenz einerseits und durch die Kooperation mit der Hamburger Fern-Hochschule, Fachbereich Pflege und Gesundheit auch die nötige institutionelle Einbindung um wissenschaftlich Pflege, Pflegeorganisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu analysieren andererseits.
Teilnehmer/innen an der Weiterbildung „Pflegesachverständige/r“ können neben dem Zertifikat der Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste („Pflegesachverständige/r GGsD-HFH“)auch die Anerkennung durch den Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater/innen BvPP e.V. im Sinne einer Erstzertifizierung erwerben. Der BvPP e.V. hat zur Umsetzung des Zertifizierungsverfahrens eine Kooperation mit dem ISP (Institut für Sachverständige in der Pflege) vereinabart.
2. Weiterbildungsziele
Das Ziel der Weiterbildung ist, dass Sie
• die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung adäquat einschätzen können,
• die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege und des Versorgungsprozesses beurteilen können,
• die Qualität der Pflege bewerten können und
• Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten, beispielsweise für Sozialgerichte und Stellungnahmen für den MDK erstellen können.
3. Sie lernen
• System der Rechtsprechung in der BRD
• Berufsbild des Sachverständigen (Rechte und Pflichten)
• Rechtliche Grundlagen von Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht
• Gutachtenerstellung
• Assessment und Klassifikation in der Begutachtung
• Pflegewissenschaftliche Grundlagen
• Qualitätsmanagement
• Formen der Berufsausübung
• Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen
• Pflegephilosophie
Pflegesachverständige/r wird angeboten in Nürnberg.
