1. Berufliche Bedeutung
In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohner von einer dementiellen Erkrankung betroffen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Hochaltrigkeit der Bevölkerung wird dieser Personenkreis weiterhin wachsen.
Psychische Erkrankungen im Alter bei Menschen werden häufig als „altersnormal“ betrachtet, bleiben deshalb häufig unbehandelt oder werden fehl behandelt und verursachen vermeidbares Leiden bei den Betroffenen.
Dieser Mißstand resultiert aus mangelndem Wissen seitens der Pflegenden, diese alten Menschen gemäß der spezifischen Bedürfnisse bei Demenz zu betreuen.
Es ist deshalb erforderlich, dass ein hoher Anteil der Pflegenden einer Einrichtung das nötige gerontopsychiatrische Handlungswissen hat, um Betreuungskonzepte einer Einrichtung umzusetzen und ihre Kenntnisse an die Mitarbeiter weiter zu geben.
Mit derart weitergebildeten Fachkräften kann eine Einrichtung die erforderliche Quote von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft zu 30 Bewohnern in einer integrativen Einrichtung erfüllen und die Quote 1:20 in einer segregativen Einrichtung.
Das Fehlen von Handlungswissen für die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz führt zu Überlastung und Berufsunzufriedenheit der Pflegekräfte. Fachgerechte Betreuung ermöglicht deshalb den ökonomischen Einsatz knapper Ressourcen an Zeit, Mitteln und Pflegenden.
Das neue Curriculum der Weiterbildung "Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung" geht von einem interdisziplinären Ansatz aus und schafft dadurch eine wesentliche Voraussetzung zur nachhaltigen Sicherung der Qualität in Pflege und Betreuung.
Diese muss differenzieren zwischen den im Wesentlichen monodisziplinär gestaltenden Bemühungen um Standards im Bereich der Fachpflege (nursing) und den Bemühungen der berufsübergreifenden Ansätze im Bereich der Betreuung und Sorge für die auf Pflege angewiesenen Menschen (care).
Die Sicherung der Lebensqualität der gerontopsychiatrisch Erkrankten gelingt zielgerichteter mit den vielfältigen Strategien der verschiedenen Berufsgruppen in sozialer Betreuung, Pflege und Therapie. Risiken der Unter-, Über- und Fehlversorgung werden durch interdisziplinäre Ansätze auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Pflege und Therapie minimiert. Das erfordert die Zusammenarbeit aller am Prozess Beteiligten.
Die Grundlage dazu wird in der Weiterbildung gelegt.
2. Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung fördert die Entwicklung von Kompetenzen der gerontopsychiatrisch weitergebildeten Fachkraft (im Folgenden: GPF) Die GPF nimmt das Verhalten und Erleben psychisch erkrankter alter Menschen wahr. Sie beurteilt dieses Verhalten und Erleben situationsbezogen:• Die Grundlagen dazu sind ihre Kenntnisse der psychiatrischen Krankheitsbilder und ihrer Auswirkungen auf das Verhalten und Erleben der Betroffenen.
• In ihre Entscheidungen bezieht die GPF alle pflegerischen und therapeutischen Möglichkeiten ein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und zu fördern.
Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb der 4 Kompetenzen:
Methodenkompetenz
Die GPF steuert den Pflegeprozess für psychisch erkrankte alte Menschen und koordiniert die Betreuungs- und Pflegeleistungen für die Betroffenen:
• Sie berät Leitungen in fachlichen Fragen und leitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Fachlichkeit an.
• Sie berät und betreut Angehörige zusammen mit anderen Berufsgruppen.
• Sie unterstützt die Entwicklung von neuen Konzepten und deren Umsetzung in der Pflegepraxis.
Soziale Kompetenz
Die GPF vernetzt sich im interdisziplinären Team und ist die wesentliche Koordinatorin in der komplexen Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter:
• Sie baut zwischen allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten empathische und tragfähige Beziehungen auf.
• Insbesondere integriert sie konflikthaltige Vorstellungen und Interessen zum Wohle der Betroffenen.
Persönlichkeitskompetenz
Die GPF nimmt ihre besondere Position im komplexen Netzwerk der Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter wahr. Daraus leitet sie eine besondere Verantwortlichkeit ab und bewältigt die damit verbundenen Herausforderungen:
• Sie kennt ihre Handlungsmöglichkeiten und entwickelt diese eigenverantwortlich weiter.
• Insbesondere reflektiert sie ihre persönlichen Möglichkeiten und deren Grenzen und nimmt Unterstützung von anderen in Anspruch.
Systemisch-ökologische Kompetenz
Die GPF versteht die Zusammenhänge zwischen ihrer fachlichen Tätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Einflussfaktoren:
• Sie berücksichtigt in der Pflege und Betreuung kulturelle und ethnische Besonderheiten.
• Sie wirkt an ethischen Entscheidungen in Konfliktsituationen mit.
• Sie integriert sozialpolitische Veränderungen in ihren Aufgabenbereich.
3. Die Module und ihre Themenbereiche mit Stunden
siehe PDFJedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Art der Leistungsnachweise (Klausur, Referat, mündliche oder schriftliche Fallbearbeitung) ist für jedes Modul in der Prüfungsordnung festgelegt, die bei Beginn der Weiterbildung an die Teilnehmenden ausgehändigt wird. Die Vorbereitung auf die Leistungsnachweise erfolgt im Selbststudium.
In die Weiterbildung ist zusätzlich eine Projektphase integriert, in der der Transfer erworbenen Wissens in die Praxis erfolgen soll. Diese soll am eigenen Arbeitsplatz der Teilnehmenden in der regulären Arbeitszeit durchgeführt werden.
Anrechenbare Qualifikation für Module
Können Teilnehmende durch ihre Vorqualifikation bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nicht mehr zu absolvieren. In jedem Fall ist die Anrechenbarkeit einer Qualifikation vor Beginn der Weiterbildung mit deren Leitung zu klären.
Besuchen Teilnehmende parallel eine weitere Weiterbildung, so kann das durchzuführende Projekt (s.o.) für beide Weiterbildungen anerkannt werden.
4. Abschluss der Weiterbildung
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung:• „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege“
(für Fachkräfte im Bereich der Pflege im Sinn der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift)
• „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Betreuung“
(für Fachkräfte im Bereich der Therapie oder der sozialen Betreuung im Sinn der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift).
Bitte klicken Sie auf den Kursort Ihrer Wahl!
Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung wird angeboten in Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim.
