1. Berufliche Bedeutung
Ende Juli 2011 wurde vom Bayerischen Ministerrat die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) beschlossen.Darin werden die Rahmenbedingugen der stationären Einrichtungen aktiv gestaltet, mit dem Ziel, die Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu stärken.
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege. "Insbesondere die verpflichtende Weiterbildung für Einrichtungsleitungen in der Pflege fördert nicht nur nur die persönlichen und fachlichen Kompetenzen des Einzelnen, sondern stellt zu allererst einen wesentlichen Baustein für die Sicherung und weitere Verbesserung der Qualität der Pflege und Betreuung dar ..."
2. Weiterbildungsziele
Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (ehem. Heimleitung) hat das Ziel, Handlungskompetenz in folgenden Bereich3en zu vermitteln:Fachkompetenz
Die Teilnehmenden erwerben fachliches Wissen auf dem aktuellen Stand des Wissens im Heimmanagement.
Methodenkompetenz
Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, erworbenes Wissen in ihrer beruflichen Praxis situationsadäquat einzusetzen.
Soziale Kompetenz
Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, in ihren Pflegeeinrichtungen fördernde Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Bewohnerinnen bzw. Bewohner zu schaffen.
Persönlichkeitskompetenz
Die Teilnehmenden reflektieren eigene Einstellungen und Werthaltungen, um Leitungsanforderungen zu bewältigen.
Systemisch-ökologische Kompetenz
Die Teilnehmenden erkennen Zusammenhänge und Interdependenzen zwischen Leitungstätigkeiten und gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren.
3. Die Module der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist in 4 Module und die jeweiligen Themenbereiche gegliedert:Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
(328 U.-Std.)
Modul B: Ökonomische Qualifikationen
(184 U.-Std.)
Modul C: Organisatorische Qualifikationen
(184 U.-Std.)
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
(216 U.-Std.)
Modulnetzplan mit Themenbereichen (PDF)
Hinweis:
Diese 912 Stunden ergeben sich aus der Summe vonBasisweiterbildung PDL (Leitende Pflegefachkraft, 460 Std.) + deren
Aufbaukurs zur Pflegedienstleitung (264 Std.) + dem
Aufbaumodul zur Einrichtungsleitung (188 Std.)
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