Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gwewährt - einkommensabhängig - für Weiterbildungen eine Bildungsprämie von 50% der Kurskosten, max. 500 €.
und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
(Leider nicht für Empfänger von ALG I oder ALG II, Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre)
siehe: Förderbedingungen