"Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität"

(Niklas Luhmann)

08.03.2010

Fördermöglichkeit Bildungsprämie des Bundes

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt für Weiterbildungen eine Bildungsprämie von 50% der Kurskosten, max. 500 €.


Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist

und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.


(Leider nicht für Empfänger von ALG I oder ALG II, Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre)



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