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Ausbildung Diätassistent/in

Als Diätassistent/in sind Sie Spezialist*in für Ernährung. Sie beraten und begleiten Menschen dabei, sich richtig zu ernähren. Mit Ihrem Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Ihrer Motivationsfähigkeit sind Sie ein wichtiges Teammitglied überall da, wo Menschen jeglichen Alters Unterstützung bei ihrer Ernährung benötigen und erhalten.

Mögliche Aufgabengebiete:

  • Sie begleiten kranke Menschen beim Umgang mit der richtigen Ernährung
  • Sie beraten individuell rund um Ernährung und Diät
  • Sie planen und kalkulieren Essenspläne und können diese zubereiten
  • Sie sind Referent*in und Projektemacher*in mit aktuellem wissenschaftlichen Know-how
  • Sie können Küchen organisieren und anleiten
Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder
  • Krankenhäuser
  • Fachkliniken
  • Sanatorien
  • Reha-Centren
  • Diät- und Ernährungsberatungen
  • Schulen
  • Kindergärten
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Ausbildung verleiht die Berufsbezeichnung: „staatlich geprüfte Diätassistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Diätassistent“.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Diabetesberater/in, Diabetesassistent/in
  • DGE-Ernährungsberater/in
  • Adipositastrainer/in
  • Verpflegungsmanager/in
  • Zertifizierungslehrgänge:
    Allgemeine Pädiatrie, Stoffwechselkrankheiten, Adipositastherapie, Diabetes mellitus, Seniorenverpflegung, Allergologie, Enterale Ernährung, Gastroenterologie, Nephrologie, Parenterale Ernährung
Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Zugangsvorraussetzungen

  1. Sie haben einen Schulabschluss der 10. Klasse oder einen gleichwertigen Abschluss. Sie können Ihre gesundheitliche Eignung nachweisen.

  2. Alternativ bringen Sie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit. Auch mehrjährige Berufserfahrung kann anerkannt werden. Der Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung ist hier ebenfalls erforderlich.

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Nach SGB III kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit) die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Wenn Sie an einer über die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen wollen und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS).
Der BGS dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenzusage (Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten Kinderbetreuungskosten) im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme (§ 77 SGB III).

Mehr Informationen unter: www.arbeitsagentur.de

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Für Ihre Erstausbildung können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Ein Anspruch besteht bis zum 30. Lebensjahr (d.h. Sie müssen die Ausbildung vor Ihrem 30. Lebensjahr beginnen). Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: